Verbesserte Energie-Effizienz gemäß EU-Richtlinie
Um elektronische Produkte in Zukunft umweltgerechter zu gestalten, existiert in der Europäischen Union die Ökodesign-Richtlinie. Durch deren Einhaltung soll allein bei externen Netzteilen eine Energieeinsparung von 9 TWh im Jahr 2020 erreicht werden.
Das prominente Aus der Glühbirne ist der Ökodesign-Richtlinie zu verdanken. Allerdings hat die EU-Richtlinie 2009/25/EG, auch ErP (Energy-related Products) oder Ökodesign-Richtlinie genannt, noch weitaus mehr Folgen für die Elektroindustrie. Zwar werden keine weiteren Produktgattungen wie die Glühbirne komplett vom Markt verschwinden, aber Fernseher, Kühlschränke, Netzteile und weitere Geräte unterliegen unter anderem bestimmten Höchstverbrauchswerten.
Die Ökodesign-Richtlinie schafft einen Rahmen, um energieverbrauchsrelevante Produkte während des gesamten Lebenszyklus umweltgerecht zu gestalten. Ziel ist, die Energieeffizienz zu verbessern und die Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten zu steigern. Um eine umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign) zu ermöglichen, sollen Entwickler bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung der betroffenen Produkte Energie und andere Ressourcen einsparen. Die Richtlinie sieht keine Vorschriften für einzelne Produkte vor. Vielmehr werden im Rahmen von Durchführungsmaßnahmen produktspezifische Anforderungen erarbeitet.
6,8 Mio. Tonnen CO2-Ausstoß
Für externe Netzteile besagt die seit April 2010 geltende Verordnung zur Durchführung der Ökodesign-Richtlinie beispielsweise, dass die Stromverluste bis 2020 um fast ein Drittel verringert werden sollen. Da externe Netzteile bei Bürogeräten und Produkten der Unterhaltungselektronik häufig vorkommen, zählen sie zu den vorrangigen Produktgruppen, für die Ökodesign-Anforderungen gelten. Die EU-Kommission hat eine Studie zur Analyse der technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte externer Netzteile erstellt. Daraus geht hervor, dass sich der jährliche Stromverbrauch durch Umwandlungsverluste und die Leistungsaufnahme bei Nulllast auf 17 TWh beläuft, was einem Ausstoß von 6,8 Mio. t CO2 entspricht. Ohne spezifische Maßnahmen würde der Verbrauch auf 31 TWh im Jahr 2020 ansteigen. Jedoch sollen durch die Maßnahmen 9 TWh jährlich eingespart werden.
Um die Einsparungsziele zu erreichen, gelten seit April 2011 mit Werten von 0,3 W und 0,5 W je nach Netzteiltyp verschärfte Obergrenzen für die Leistungsaufnahme bei Nulllast. Festgelegt ist auch eine Formel für die Grenzwerte bei der durchschnittlichen Effizienz. In der Verordnung werden ebenfalls verbindliche Vorgaben für die Messungen gemacht sowie Informationspflichten der Hersteller festgelegt. Zudem sind die zulässigen Prüfverfahren für die Marktaufsicht und unverbindliche Referenzwerte aufgeführt. Ebenso wie alle anderen Durchführungsmaßnahmen der Ökodesign-Richtlinie ist die Verordnung für externe Netzteile in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig und für die entsprechenden Hersteller und Importeure verbindlich. Die Geräte müssen die festgelegten Anforderungen mit dem CE-Zeichen nachweisen, ansonsten dürfen sie in der EU nicht in Verkehr gebracht werden.
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